¡¡Verbanssatzung
- ¡ì 1 Hauptsatzung
- 1.Name: International Fotografien Verein.
- 2. Es ist ein akademischer, fachlicher, unpolitischer und unreligi?ser Verein, in dem sich die Fotografen und die Fotografienverein aus ganzer Welt freiwillig zusammengeschlossen haben.
- 3.Zweck: die Gschichte zu dokumentieren, Kulture zu verbreiten, Fotografen zu verbinden, Freundschaft zu f?rdern, Erfahrungen auszutauschen,die Fotografie zu entwickeln und f?rdern.
- 4.Die verein wurde in HK legal regisieren.
- 5.Adresse:
- 1)Hong Kong B¨¹ro: Raum A1,9 Stock, Yingao International Tower, No. 707-713 Nathan Stra?e, Mongkok, Kowloon Hong Kong(service von au?erhalb China)
- 2)Guangzhou B¨¹ro: Raum 2005, Weicheng Platz, No.205 Huangpu Allee., Tianhe Bezirk, Guangzhou(service von China, Hong Kong, Macao)
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- ¡ì2 Gesch?ft
- 6. Servicios de la Asociaci¨®n
- 1)Fotografen und Fotografgruppen zu verbinden.
- 2)Bei die Fotografie zu unterscht¨¹tzen und zu die zu beitragen, Erfahrungen auszutauschen, die theorie zu studieren, Ausbildung zu entwickeln.
- 3)Die fotografischen Kulturindustrie zu entwickeln , Verbindung zwischen Fotografieger?ten Hersteller, die Fotografen und die Benutzer zu schaffen.
- 4)Die Fotografie Kultur auszutauschen ,die international Freundschaft und die gegenseitige Verst?ndnis zu f?rdern, Fotografische Informationen auszutauschen.
- 5)Die Fotowettbewerbs, Ausstellung, Bewertung zu planen und organisieren, B¨¹cher, Magazine und Album zu sammeln, bearbeiten,ver?ffentlichen.
- 6)Wer Beitrag zum Fotografiekreation, Theorie, Ausbildung,Organisieren, Bearbeiten, Ger?ten Forschung und Entwickelung hat werden ausgezeichnet.
- 7)International Fotograf und Hochrangig International Fotograf werden von Jury bewertet.
- 8)Die Organisation f¨¹r Recht und Interess zu gr¨¹nden£¬nach die international Satzung Recht und Interess des Mitglied gesch¨¹tzt.
- 9)Zu fotografischen Kulturindustrie zu beitragen.
- 10)Anderes entsprechende Gesch?ft zu oraganisieren.
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- ¡ì3 Mitglied
- 7. In unsere Verein gibt es Einzelnmitglieds und Gruppenmitglieds
- 7.1 F¨¹r Einzelnmitglieds gibt es 3 R?nge:
- 1) International Fotografie Verein Mitglieds.
- 2) International Fotografen Mitglieds.
- 3) Hochrangig International Fotografen Mitglieds.
- 7.2 Gruppenmitglied
- Die Fotopragfie Gruppen oder Organisationen,die die Fotografie unterst¨¹tzen, k?nnen sich um Gruppenmitglied bewerben.
- 8. Qualifikation:
- 1) Sie treten in unsere Verein freiwillig ein.
- 2) Keine Kriminalit?t Rekord.
- 3) B¨¹rger , der sich die Kenntnis der Fotografie gut aneignen oder organisatorisch begabt sind, k?nnen sich um Einzelnmitglied bewerben.
- 4) Die Fotopragfie Gruppen oder Organisationen, die die Fotografie unterst¨¹tzen, k?nnen sich um Gruppenmitglied bewerben.
- 5) die Bewerbungen m¨¹ssen von selbst oder die Vertreter des Gruppen geschrieben werden und schicken Sie die entsprechenden Dokumenten.
- 9. Prozudur:
- 1) Bewerbungsformular um Eintritt zu vorlegen.
- 2) Die Jury sie ¨¹berpr¨¹fen.
- 10.Die Recht des Mitglied:
- £¨1£©Wahlrecht, passives Wahlrecht und Stimmrecht.
- £¨2£©Sie k?nnen die Arbeit des Vereins kritisieren, kontrollieren und ¨¹ber die vorschlagen.
- £¨3£©Criticar, aconsejar y supervisar la Asociaci¨®n.
- £¨4£©Priorit?t vor die Magazin, B¨¹cher und Daten von uns zu bekommen.
- £¨5£©Priorit?t vor die Ver?ffenlichung Ihrer Werker on IPA Webseit und International Fotografen Magazin.
- 11.Die Mitglieds genie?en den Rabatt in bestimmend Koopreationsorganisation.
- 12.Pflicht:
- 1) Die Bschlusses des Verein zu ausf¨¹hren.
- 2) Rechte und Interessen von die Verein zu sch¨¹tzen.
- 3) Die von der Verein gegebenen Aufgaben erf¨¹llen.
- 4) Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zahlen.
- 5) Die Informationen liefen und entsprechend Daten und Unterst¨¹tzung bieten.
- 13. Sie entscheiden sich daf¨¹r, ob sie die Verein eintreten oder zur¨¹cktreten.Wenn Sie die Verein zur¨¹cktreten sollen Sie ein schriftliche Vortrag schreiben und die Mitgliedausweise zur¨¹ckgeben. Ohne Mitgliedsbeitrag zu z?hlen werden die Mitglied ausschlossen.
- 14. Wenn die Mitglied gegen die schwer Verbanssatzung verletzen wrid er/sie ausschlossen.
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- ¡ì4 Organisation
- 15.Mitglied Kongress:
- 1) Mitglied Kongress ist die das h?chste Organ der Vereinsmacht.
- 2) Mitglied Kongress legen die Absicht des Vereins fest, formuliert und ?ndern Recht des Vereins.
- 3) Vorstand wird von Mitglied Kongress gew?hlt.
- 4) Mitglied Kongress h?ren,pr¨¹fen und best?tigen den Arbeitvortrag der Vorsitzende an.
- 5) Die Tagung des Mitglied kongresses findet einmal f¨¹nfj?hrlich statt.
- 6) Gesch?ftsordnung sind mehrheitsprinzip, f¨¹r zwei Drittel der Vertreter vereinbart, dass die Resolutionen verabschiedet wird.
- 16.St?ndige Vorstand:
- 1) St?ndige vorstand wird von Vorstand gew?hlt.
- 2) In der Zeit zwischen den Tagungen des mitglied kongresses und Vorstand haben die St?ndige Vorstand die Gewalt.
- 3) Vorsitzende, Vorstandsvorsitzender, Der Generalsekret?r werden von St?ndige Vorstand gew?hlt.
- 4) Die Tagung des St?ndig Vorstand findet einmal j?hrlich statt. Sonderfall macht Bekannt.
- 17. Vorsitzende, Vorstandsvorsitzender, Generalsekret?r.
- £¨1£©¡¢Vorsitzende ist die Oberhaupt und Vertretung von der Verein. Vizevorsitzende wird von Vorsitzende nominiert, die dem Vorsitzende bei der Arbeit assistieren.
- Amtspflicht und Verantwortung:
- 1¡¢Die Vorstand (oder St?ndig Vorstand)zu vorsitzen.
- 2¡¢Ausf¨¹hrung der Beschlusses aufzusichten.
- 3¡¢Als Vertretung des Vereins unterschreibt die entsprechend Dokumenten.
- 4¡¢Als Vertretung sich f¨¹r die laufenden Gesch?fte zu entscheiden
- Vorsitzende ist die juritische Person die Verein (aufsgrund die Bestimmung.
- Vorsitzende wird f¨¹r die Dauer von f¨¹nf Jahren gew?hlt, erneut in ein Amt gew?hlt k?nnen.
- £¨2£©¡¢Vorstandsvorsitzender
- Die in Fotografien ber¨¹hmt Person sind turnusm??ig als Vorstandsvorsitzender, von Vorsitzende nominiert, Nach die Best?tigung von St?ndige Vorstand wird die.
- Vorstandsvorsitzender die Dauer von 2 Jahren, nicht erneut in ein Amt w?hlen k?nnen.
- Amtspflicht und Verantwortung:
- die Bschlusses von St?ndig Vorstand auszuf¨¹hren.
- Verantwortlich f¨¹r die Vorsitzende zu sein und bei der Arbeit zu assistieren.
- beteiligen die Vorschlagung und Bestimmung£¬haben kein wahl- und vetorecht.
- als Vertreter des Vereins tritte die Ativit?t ein.
- £¨3£© Als das Exekutivorgan haben die Generalsekretariat 1 Generalsekret?r, einige Vizesekret?r. Generalsekret?r werden von Vorsitzende nominiert, mit Best?tigung von st?ndige Vorstand.
- Amtspflicht und Verantwortung:
- 1¡¢St?ndig Vorstand, Vorstand, Mitglied Kongress zu arrangieren.
- 2¡¢¨¹ber die arbeit und finanzielle berichten.
- 3¡¢antrag ¨¹ber Exekutivorgan ,Zweigniederlassung, Vertretungsorgan und entity organisation einbringen.
- 4¡¢Vizesekret?r und Verantwortlicher jedes Organs nominiert.
- 5¡¢jedes Organs zu Leiten.
- 6¡¢inner system zu stellen.
- 7¡¢Mit die autorisierung der Vorsitzende unterschreiben entsprechend Dokumenten.
- 8¡¢Die laufenden Gesch?fte zu erledigen.
- 18. als erforderlich wrid Ehrenposten gestellt , desen Kandidate werden von st?ndig vorstand oder Beh?rde jede Staat empfohlen und von der Verein engagiert.
- 19. Die International Fotografie Verein Gr¨¹nder sind Ehrenvorsitzende auf Leben.
- 20. Fachkomitee.
- £¨1£©Fachkomitee dienen als die Diskusstion Organ , bestellen aus Experte , aufsgrund unterschieden zwischen Fach werden unterschieden Fachkommitee gegr¨¹ndt. Bevor Beschlossen soll die Beraten.
- £¨2£©Qualifikation:
- 1¡¢Einzelnmitglied des Vereins sein
- 2¡¢spiel ein wichtig roll in.
- £¨3£©Mitglied des Fachkomitees wird auf die Dauer von f¨¹nf Jahren gew?hlt, erneut in ein Amt gew?hlt. Wer mit ausgezeichnt Erfogl und nach die Billigung von St?ndig Vorstand wird er/sie Mitglied des Fachkomitees auf Leben.
- £¨4£©Prozudur:
- 1¡¢Durch empfehlung von ein Mitglied des Fachkomitees und die Diskusstion des Fachkomitees.
- 2¡¢die Vorsitzende schreibt die Engagiertheit Ausweis unter.
- £¨5£©Direktor des Fachkomitees wird von Fachkomitees auf die Dauer von f¨¹nf Jahren gew?hlt, erneut in ein Amt gew?hlt.
- Das Fachkomitees werden von vorgesessen
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- ¡ì5 eink¨¹nfte
- 21. Finanzierungsquellen:
- (1) Mitgliedsbeitrag.
- (2) Spenden.
- (3) unterst¨¹tzen von regirung.
- (4) Zins.
- (5) egal eink¨¹nfte.
- 22. Nach die Staat und Internationalregeln kassiren die Verein den Mitgliedsbeitrag.
- 23. die Ausgabenaufwand soll f¨¹r die Gesch?ft und Entwicklung ausgeben, teil die nicht mit der Mitglied.
- 24. Die verein hat ein Finanzmanagement System stellen, um die legal, genau, vorst?ndig, Authentizit?t Buchf¨¹hrungsunterlagen sicherzustellen.
- 25. die verein hat die professionell Buchf¨¹hrer engangiert. die Buchf¨¹hrung sollen wirschaftliche Rechnungsf¨¹hrung machen. Wenn die Buchf¨¹hrer die Stellen ?rden oder von seinem Amt zur¨¹cktreten sollen ordungsgem?? Formalit?ten erledigen.
- 26.Verm?gen des Verein draf d¨¹rfen Person nicht unterschlagen, veruntreuen.
- 27.Lohn, Versicherung, Verg¨¹ngstigung die Arbeitspersonal nach international geltendem Recht.
- 28.Wenn die Verein die Zweck erreichen oder wegen Liquidation ,verschmelzung usw l?schen die Verein, und werden die L?schung von die St?ndig Vorstand gestellt.
- 29. Bevor Liquidation sollen Kassenaufnahme Organisation Unter der Anleitung von die Buchhaltung die Verbindlichkeit erf¨¹llen und die folgend Sache regeln. W?hren Kassenaufnahme h?ren alle Aktivit?t auf.
- 30.Nach die Abmeldung des das Verein registrierung und Management Organ beendet die Verein..
- 31.Aufgrund International Regeln werden restlichverm?gen f¨¹r die Entwicklung des entsprechend Gesch?ft anwandt.
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- ¡ì6 Zusatz
- 32.Der Verein behilt sich das Recht der abschlie?enden Erkl?rungen.
- 33. Diese Satzung tritt nach registrierung des Vereins in Kraft..
- ¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡¡--------------------International Fotografie Verein Vorstellung
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